Gerichte und Staatsanwaltschaften
In der Ausführung der richterlichen Gewalt angewendet werden, durch die Gerichte und die Staatsanwaltschaft. Der Kreisgerichte, Bezirksgerichte, oberstes Verwaltungsgericht, der high Court, das oberste Gericht in der TSCHECHISCHEN Republik und das Verfassungsgericht dient zur Sicherung der Rechtmäßigkeit, die sind unabhängig, unparteiisch.