Straßenkraftverkehr - Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, wenn sie zum Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Personenkraftwagen, die mit Fahrzeugen betrieben werden, die für die Beförderung von höchstens 9 Personen bestimmt sind , einschließlich des Fahrers
Reparatur von Straßenfahrzeugen
-Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Zubehör
-Groß- und Einzelhandel
-Tierzucht und -ausbildung (ohne Tierproduktion)