Umfassende Immobilienverwaltung:
- Aufzeichnungen über Zahlungsvorschriften und erhaltene Zahlungen für einzelne Wohn- und Nichtwohneinheiten
- Festsetzung von Mietregelungen und Vorauszahlungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wohnungen und Nichtwohnräumen
- Festsetzung der Beiträge zum Reparaturfonds der Mitglieder von Genossenschaften oder Eigentümergemeinschaften
- Aufzeichnungen über die Kosten für Betrieb, Wartung und Reparaturen der Immobilie
- Nebenkostenabrechnung für einzelne Einheiten (Wohnungen, Nichtwohngebäude).