Straßenkraftverkehr - Güterverkehr, der von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind - Inlandsgüterverkehr, das von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen betrieben wird