Straßenkraftverkehr - Fracht, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen betrieben wird, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind
-Erbringung von Dienstleistungen für Landwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht, Forstwirtschaft und Jagd
- Bereitstellung von technischen ...