Straßenkraftverkehr - inländischer Güterverkehr, der mit Fahrzeugen mit dem höchstzulässigen Gewicht bis einschließlich 3,5 Tonnen betrieben wird, - internationaler Güterverkehr, der mit Fahrzeugen mit dem größten zulässigen Gewicht bis einschließlich 3,5 Tonnen betrieben wird, - inländischer gelegentlicher ...