Schlosserei, Werkzeugbau
Straßenkraftverkehr - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen betrieben werden, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind
-Erbringung von Dienstleistungen für Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft und ...