Kraftverkehr auf der Straße - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie für die Beförderung von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Personenkraftwagen für den Transport von maximal 9 Personen betrieben werden, einschließlich des Fahrers