JUDr. Šárka Apltauerová aus Ostrava ist spezialisiert auf Familienrecht - Scheidungsanträge, Unterhaltsanträge, Einigung über die Regelung von Ehegütern und Insolvenzrecht - Erarbeitung von Anträgen auf Entschuldung. Sie befasst sich auch mit Fragen des Handels- und Zivilrechts, des Erbrechts, des Arbeits- und Strafrechts und der Vollstreckung.
Unser barrierefreies Büro befindet sich in der Nähe des Gagarin-Platzes im schlesischen Ostrava, in der Nähe des Landgerichts.
Erbrachte juristische Dienstleistungen:
Allgemeine 28-jährige Praxis - einschließlich Rechtsstreitigkeiten
Familienrecht:
- umstrittene, vertraglich vereinbarte Scheidungen, einschließlich der Abfassung von Verträgen über das eheliche und das Wohneigentum nach der Scheidung, der Abfassung von Verträgen über die Regelung des Miteigentums der Ehegatten, der Abfassung von Verträgen über die Aufhebung und die Regelung des Miteigentums, der Scheidung und des Scheidungseigentums, der Verwaltung des Miteigentums
- Kinder - alternative Bildung, gemeinsame Bildung, ausschließliche Betreuung von Minderjährigen, einschließlich Veränderungen
- Unterhalt - Kinder, Ehepartner, Eltern
- Regelung des Kontakts - Kinder, Eltern, Großeltern
- häusliche Gewalt, Vertreibung
Verwendung alternativer Formen der Konfliktlösung:
- gütliche Verhandlungen
- Vermittlung
- Cochem Praxis
Handels- und Zivilrecht:
- Konzentration auf die Forderungsagenda und Ausarbeitung von Verträgen, Kauf, Schenkung, Abwicklung, Einrichtung von Diensten, Lockerung von Dienstbarkeiten usw. einschließlich Unterschriftenüberprüfung und Sorgerecht.
- Abfassung von Ansprüchen, Anträgen auf Zahlungsanweisungen, Wechselanweisungen, Anträgen auf Schiedssprüche, Abfassung von Rechtsbehelfen, Einwänden, Einsprüchen, Widersprüchen und Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten
Insolvenzrecht:
- Abfassung von Insolvenzanträgen, Antragstellung, Prozessvertretung
- Insolvenzlösung - Erstellung eines Vorschlags für einen Schuldenerlass
Ausführung:
- Einreichung eines Antrags auf Pfändung, Vertretung in Pfändungsverfahren und Auflistung von Ausschlussklagen
- Beitreibung von Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher oder Gerichtsvollzieher
Erbrecht:
- Rechtsberatung einschließlich Vertretung in Erbverfahren
Arbeitsrecht:
- Arbeitsverhältnis, Arbeits- und Managementverträge, Haftung im Arbeitsverhältnis, insbesondere Entschädigung für Schäden durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Strafrecht:
- Ex-Verteidigung
- strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen
- Umleitungen in Strafverfahren
Belohnung:
- Die Vergütung des Anwalts für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist im Dekret Nr. 177/96 Slg. geregelt. auf Anwaltshonorare (Anwaltshonorar).
- Die Vergütung für die erbrachten juristischen Dienstleistungen wird in der Regel durch Vereinbarung zwischen dem Anwalt und dem Mandanten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Möglichkeiten des Mandanten festgelegt.
- Die Vergütung wird zu Beginn der Erbringung von Rechtsdienstleistungen stets vertraglich festgelegt.
- Die Vergütung für die Ausarbeitung eines Entschuldungsvorschlags beträgt 4.000 CZK.
Von 1996 bis 2016 praktizierte ich in der Rechtsanwaltskammer JUDr.Jirousek, Skalník, Bernatík et al. Seit 2017 befürworte ich selbständig, vor allem mit dem Schwerpunkt Familien- und Insolvenzrecht - Entschuldung.