Dachdecker, Zimmerei
- Gewerbliche Tätigkeit - Ankauf von Waren zum Zweck ihres Weiterverkaufs und Verkaufs, mit Ausnahme der in § 3 des Gewerbegesetzes aufgeführten Tätigkeiten und mit Ausnahme der in Anlage 1-3 des Gewerbegesetzes aufgeführten Tätigkeiten