Verkauf von Schmuckhalbzeugen, Anlagebarren.
Austausch von Edelmetallschmuckmaterialien.
Ankauf von edelmetallhaltigen Materialien (Zahnabfälle, Schmuckabfälle, Schmuckfragmente, alter und beschädigter Schmuck, Münzen etc.).
Die Bestimmung der Reinheit des gekauften Materials ist Teil des Kaufprozesses.