Reparaturen von Straßenfahrzeugen
Straßenkraftverkehr - Güterverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - innerstaatlicher Güterverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3, 5 Tonnen, - grenzüberschreitender Güterverkehr betrieben von Fahrzeugen mit dem höchstzulässigen Gewicht über 3, 5 Tonnen
Bereitstellung oder Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Vermittlung von Geschäften und Dienstleistungen
-Groß-und Einzelhandel
- Pfandgeschäft und Einzelhandel mit gebrauchten Waren
-Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Zubehör
- Vermietung und Verleih von beweglichen Sachen