Großhandel, Einzelhandel:
- Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Zubehör
Straßenkraftverkehr:
- Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie zum Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind
- Güter, die von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie zum Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind
Containertransport - Bauschutt, Dacheindeckung, Sperrmüll
Erdarbeiten - Landschaftsbau, Schwimmbäder, Stauseen, Fundamentstreifen
Straßentransport - Transport von Schüttgütern
.