Heim mit betreutem Wohnen.
Für Bürger bestimmt:
- aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit kein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung führen können (eingeschränkte Selbstständigkeit bei der Bewältigung der eigenen persönlichen Versorgung).
Gewährleistung umfassender sozialer Dienstleistungen.
Bereitstellung von Unterkunft, Verpflegung oder Hilfe bei der Verpflegung, Hilfe bei der Sicherung des Haushalts, sozialtherapeutische Maßnahmen.