Daniel Vejnar


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Straßenkraftverkehr - Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen, wenn sie zum Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Personenkraftwagen, die mit Fahrzeugen betrieben werden, die für die Beförderung von höchstens 9 Personen bestimmt sind, einschließlich des Fahrers
Reparatur von Straßenfahrzeugen
-Wartung von Kraftfahrzeugen und deren Zubehör
-Groß- und Einzelhandel
-Tierzucht und -ausbildung (ohne Tierproduktion)

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  • Stadttaxi, Personenbeförderung mit Auto, Taxidienst, Personenkraftwagen, PkWs, Taxifahrer




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