Straßenkraftverkehr - Güterverkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3, 5 Tonnen, wenn sie für den Transport von Tieren oder Gütern bestimmt sind, - Güter, die mit Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 3, 5 Tonnen betrieben werden, wenn sie für den Transport von Tieren oder Waren bestimmt sind
- Immobilientätigkeit, Verwaltung und Instandhaltung von Immobilien
- Vermietung und Verleih von beweglichen Sachen
-Vorbereitende und abschließende Bauarbeiten, spezialisierte Bautätigkeiten
- Vermittlung von Geschäften und Dienstleistungen
-Groß-und Einzelhandel
-Beratungs- und Beratungstätigkeiten, Bearbeitung von Fachstudien und Assessments
-Vorbereitung und Ausarbeitung von technischen Vorschlägen, grafischen und zeichnerischen Arbeiten
-Werbetätigkeit, Marketing, Mediendarstellung
-Design, Design, Arrangement-Aktivitäten und Modellierung
-Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten
- Bereitstellung von technischen Dienstleistungen
-Dienstleistungen auf dem Gebiet der Verwaltungsverwaltung und Dienstleistungen organisatorischer und wirtschaftlicher Art