Betrieb einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Fahrzeugbetrieb verursacht werden.
Abschluss von Vereinbarungen mit den Geschäftsstellen ausländischer Versicherer, Auskunftsstellen und Behörden in anderen Mitgliedstaaten zur Bearbeitung von Ersatzvornahmegesuchen und Sicherstellung der sich aus diesen Vereinbarungen ergebenden Aufgaben.