Die Stadt Jesenice wurde durch Beschluss des Innenministeriums der Tschechischen Republik gemäß dem Gesetz Nr. 367/1990 Slg. über Gemeinden in der geänderten Fassung (vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 410/1992 Slg.) gegründet. Die Stadt hat den Status einer juristischen Person.