-Exekutionstätigkeit - Eintreibung von in Geld und nicht in Geld bestehenden Leistungen auf Grund von Zwangsvollstreckungstiteln (Gericht- und Verwaltungsentscheidung von exekutorischen und notariellen Niederschriften mit Vollstreckungsklausel)
-Gewährung von Rechtsdienstleistungen nach der Begebung von Exekutionstiteln (Niederschreiben des Entwurfs zum Pfändungsbefehl, Rechtsberatung)
-Niederschreiben von Urkunden rechtlichen Bestand und exekutorisches Protokoll bezeugend
-Andere Tätigkeit von Gerichtsbeauftragung (Zustellung, Durchführung von einzelnen Vollstreckungsakten)
-Freiwillige Versteigerungsdurchführung nach dem öffentlichen Dienstgesetz.
Der Leistungszwang 60 Mill. CZK jährlich.