Obecni urad Troubelice


Obecní úřad Troubelice.

Das Leben unserer Bürger und die Ereignisse im Dorf werden in mehreren Teilen der Chroniken besprochen, die im Bezirksarchiv in Olomouc aufbewahrt werden. Die letzte Chronik reicht von 1990 bis in die Gegenwart und befindet sich im Gemeindeamt in Troubelice.

Die Gemeinde hat 1901 Einwohner und wird unabhängig von der Gemeindeversammlung verwaltet, die aus 11 Mitgliedern besteht. Ein weiterer Teil des Dorfes ist der Bürgermeister. Der Gemeinderat wird nicht in der Gemeinde gewählt, weshalb die Autorität dieses Gremiums vom Bürgermeister ausgeübt wird, der auch das einzige freigestellte Mitglied des Gemeinderats ist. Die anderen Mitglieder werden nicht freigelassen. Die Versammlung tritt nach Bedarf sechs- bis siebenmal im Jahr öffentlich zusammen.

Der Vorstand ist daher reserviert:
- das kommunale Entwicklungsprogramm zu genehmigen,
- das Budget der Gemeinde und die endgültige Abrechnung der Gemeinde zu genehmigen,
- dauerhafte und befristete Fonds der Gemeinde einrichten,
- Einrichtung und Aufhebung von Zulagenorganisationen und Organisationseinheiten der Gemeinde, Genehmigung ihrer Gründungsurkunden,
- über die Gründung oder Auflösung von juristischen Personen zu entscheiden, deren Satzung, Gründungsurkunde und Satzung zu genehmigen und über die Beteiligung an bereits gegründeten juristischen Personen zu entscheiden,
- einen Vertreter der Gemeinde mit Ausnahme von § 102 Abs. 2 Buchst. c des Gesetzes Nr. 128/2000 Slg. über die Gemeinden in der geänderten Fassung an die Generalversammlung der Unternehmen zu delegieren, an denen die Gemeinde beteiligt ist,
- den anderen Organen der Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, Vertreter der Gemeinde vorschlagen
- Eigentumsinteressen und deren Rücknahme vorschlagen,
- allgemein verbindliche Verordnungen der Gemeinde erlassen,
- beschließen, ein lokales Referendum abzuhalten,
- Änderungen der Katastergebiete innerhalb der Gemeinde vorzuschlagen, Vereinbarungen über die Änderung der Gemeindegrenzen und über den Zusammenschluss von Gemeinden zu genehmigen,
- die Funktionen festlegen, für die die Gemeinderatsmitglieder entlassen werden,
- den Bürgermeister und den stellvertretenden Bürgermeister aus dem Kreis der Gemeinderatsmitglieder wählen, die Zahl der langfristig gewählten Gemeinderatsmitglieder bestimmen, Kommissionen einsetzen und auflösen, deren Vorsitzenden und andere Mitglieder wählen und aus dem Amt entfernen,
- die Höhe des Entgelts für nicht entlassene Gemeinderatsmitglieder festlegen,
- Einrichtung und Abschaffung der Stadtpolizei,
- über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und anderen Gemeinden und über die Form einer solchen Zusammenarbeit zu entscheiden,
- Festlegung der Einrichtung und Namen von Gemeindeteilen, der Straßennamen und anderer öffentlicher Einrichtungen
- offener Raum,
- die Ehrenbürgerschaft und die Gemeindepreise zu verleihen und zu entziehen,
- Grundsätze für die Gewährung von Reisekosten an die Gemeinderatsmitglieder festzulegen,
- über Geldleistungen zu entscheiden, die Personen gewährt werden, die nicht Mitglieder des Gemeinderats sind;
Der Gemeinderat behält sich außerdem vor, über folgende Eigentumsrechte zu entscheiden:
- Erwerb und Übertragung von Grundstücken, einschließlich der Freigabe von Grundstücken nach besonderen Gesetzen, Übertragung von Wohnungen und Nichtwohngebäuden aus dem Eigentum der Gemeinde;
- einer natürlichen oder juristischen Person in einem Kalenderjahr Sachspenden im Wert von mehr als 20 000 CZK und Geldspenden im Wert von mehr als 20 000 CZK zur Verfügung zu stellen,
- Gewährung von Zuschüssen über 50 000 CZK in Einzelfällen an Bürgerverbände, humanitäre Organisationen und andere natürliche oder juristische Personen, die in den Bereichen Jugend, Leibeserziehung und Sport, soziale Dienste, Familienunterstützung, Brandschutz, Kultur, Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Drogenbekämpfung tätig sind; Kriminalprävention und Umweltschutz,
den Abschluss eines Assoziierungsvertrages und die Bereitstellung von Vermögenswerten aus dem Vertrag
- Verein, an dem die Gemeinde beteiligt ist,
- monetäre und nicht monetäre Einlagen bei juristischen Personen,
- Verzicht und Verzicht auf mehr als 20.000 CZK,
- Verpfändung von beweglichen Vermögenswerten oder Rechten über 20.000 CZK,
- Rückzahlungsvereinbarungen mit einer Rückzahlungsdauer von mehr als 18 Monaten,
- Abtretung einer Forderung über 20.000 CZK,
- Abschluss eines Vertrags über die Annahme und Gewährung eines Darlehens oder Darlehens, die Gewährung eines Zuschusses, die Annahme einer Forderung, die Übernahme einer Bürgschaftspflicht, den Beitritt zu einem Unternehmen und eines Assoziierungsabkommens;
- Einstellung von unbeweglichem Vermögen,
- die Emission von Kommunalanleihen.

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